Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Sonderbedingungen
Sämtlichen Leistungen der Firma Memo Transporte &
Logistik liegen grundsätzlich die VBGL+ ADSp und die nachfolgenden
Bestimmungen zugrunde.
Durch Abschluss eines Vertrages mit der Firma Memo
Transporte & Logistik erkennen die Vertragspartner die Einbeziehung
der ADSp und die nachfolgenden Bestimmungen in das
Vertragsverhältnis mit der Firma Memo Transporte & Logistik an und
erklären sich damit einverstanden.
Gleichzeitig erklären die Vertragspartner der Firma
Memo Transporte & Logistik, dass sie eigene Vertragsbedingungen,
insbesondere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie
Einkaufsbedingungen nicht dem Vertragsverhältnis zugrunde legen.
Die Firma Memo Transporte & Logistik arbeitet
grundsätzlich gemäß den VBGL+ ADSp, Allgemeine Deutsche
Spediteurbedingungen neueste Fassung und hat die
Speditionsversicherung.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Firma Memo Transporte & Logistik ist berechtigt,
andere Unternehmer zur Erfüllung der übernommenen vertraglichen
Verpflichtungen zu beauftragen, es sei denn, dass bei Übernahme des
Auftrages etwas anderes vereinbart wurde. Verträge, deren
Durchführung der Erlaubnis oder Genehmigung einer zuständigen
Behörde bedürfen, werden unter der aufschiebenden Bedingung der
Erlaubnis oder Genehmigung geschlossen.
Die der Firma Memo Transporte & Logistik erteilten
Aufträge und unterbreiteten Angebote bedürfen zum rechtsgültigen
Vertragsabschluss der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Memo
Transporte & Logistik.
3. Preise
Die Preise der Firma Memo Transporte & Logistik
enthalten den reinen Transport frei Haus, ohne Be- und Entladung.
Als zugrunde zu legende Be- und Entladezeit gilt insgesamt Zwei
Stunde (inkl. evtl. Wartezeiten). Die darüber hinaus gehenden Zeiten
sind gesondert vom Vertragspartner zu entgelten. An die Firma Memo
Transporte & Logistik übertragene Dienstleistungsaufträge sind
abrechnungspflichtig. Sollten sich in einem Zeitraum von einem Monat
zwischen dem Vertragsabschluss und dem Auftragsbeginn
Kostensteigerungen ergeben, so ist die Firma Memo Transporte &
Logistik berechtigt, die Preise um die eingetretenen
Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Kostensteigerungen sind
insbesondere Steigerungen von Lohn- und Material- und
Treibstoffkosten im Einzelnen von mehr als 0,25 v. H. innerhalb des
oben genannten Zeitraumes; Änderungen von Steuern, Zöllen, Maut,
sonstigen Lasten und Aufwendungen in jedweder Höhe.
Die Preise gelten ab einem Beladeort im Umkreis von
20 km ab dem Standort des für den Auftrag in Frage kommenden
Fahrzeuges. Bei Abholorten außerhalb der 20km-Zone erfolgt eine
Berechnung nach gefahrenen Kilometern für die komplette
Anfahrtsstrecke gemäß der vereinbarten Preise. Versicherungen für
besondere Güter werden gesondert berechnet.
Preise für o.a. Sonderkosten (je zzgl. MwSt.):
- Be-, Entlade-, Wartezeiten: 100,00 Euro / Stunde
- Kilometer für Sonderfahrten: abhängig von Kurz- oder Langstrecke
oder nach jeweiliger Vereinbarung
4. Rahmenbedingungen
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der
Belade- und Lieferort mit den Fahrzeugen der Firma Memo Transporte &
Logistik zu erreichen ist und die vereinbarten Dienstleistungen
erbracht werden können. Die Beurteilung obliegt dem Fahrer der Firma
Memo Transporte & Logistik. Zufahrtswege müssen für einen Transport
durch LKW mit einem Gesamtgewicht von 40 t und einer Zuglänge von
20m zugelassen und geeignet sein. Die Lieferung darf mit befreiender
Wirkung an jede anwesende Person aus dem Geschäftsbetrieb des
Empfängers erfolgen.
Bei sämtlichen Lieferangaben, insbesondere bezüglich
Terminen, der Firma Memo Transporte & Logistik handelt es sich um
Circa-Angaben, die nicht verbindlich sind. Sämtliche Lieferangaben
erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Firma Memo Transporte &
Logistik selbst fristgerecht beliefert bzw. die übertragenen Güter
rechtzeitig vom Auftraggeber/Versender verladen wurden.
Sollte die Firma Memo Transporte & Logistik eine
Lieferung aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen,
Kriegsereignissen oder unverschuldeter Betriebsstörungen sowohl im
eigenem Betrieb als auch in Drittbetrieben nicht möglich sein, so
verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung.
Bei der Annahme von Kleinaufträgen ist die Firma Memo
Transporte & Logistik berechtigt, eine Mindestkostenpauschale in
Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber ist das Recht unbenommen,
geringere Kosten der Firma Memo Transporte & Logistik nachzuweisen.
Bei nicht in Auftrag gegebenen gefälligen Tätigkeiten durch
Mitarbeiter der Firma Memo Transporte & Logistik, handeln die
Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfe im Auftrag und auf Risiko des
Auftraggebenden.
Die Rückführung von Leergut aller Art (z.B. Paletten,
Gitterboxen, Rollis, Container, o.ä.) ist kostenpflichtig gemäß dem
vereinbarten Kilometerbetrag.
5. Informationspflichten des Auftraggebers und
Fahrzeuggestellung
(1) Der Auftraggeber unterrichtet die Firma Memo
Transporte & Logistik rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung
über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages
beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und
Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie voraussichtliche Be- und
Entladezeiten und einzuhaltenden Terminen auch besondere technische
Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör.
Angaben zum Wert des Gutes hat der Absender dann zu machen, wenn
dies für den Ablauf der Beförderung, für das zu stellende
Fahrzeug/Zubehör oder für den Deckungsschutz der
Haftpflichtversicherung des Frachtführers von Bedeutung ist.
(2) Handelt es sich um Güter, die regelmäßig von der
Versicherungsdeckung ausgeschlossen sind, so ist dies vom Absender
bei der Auftragserteilung schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
Das Gleiche gilt für hochwertige Güter, insbesondere
Kunstgegenstände und Antiquitäten, Tabakwaren, Spirituosen,
technische Geräte aus dem Bereich EDV/Telekommunikation/Medien.
(3) Treffen die durch den Auftraggeber gemachten
Angaben nicht zu, so ist die Firma Memo Transporte & Logistik
berechtigt, die zusätzlich entstandenen Aufwendungen geltend zu
machen oder vom Auftrag zurückzutreten; sind zum Zeitpunkt des
Rücktrittes bereits Kosten entstanden(z.B. An-, Abfahrt), so sind
diese Erstattungspflichtig.
6. Übergabe des Gutes, Be- und Entladen
Der Absender hat die Ware in beförderungsfähigem
Zustand inkl. der erforderlichen und ordnungsgemäß ausgefüllten
Begleitpapiere zu übergeben.
Äußerlich erkennbare Beschädigungen werden durch den
Absender auf den Begleitpapieren besonders bescheinigt.
Der Absender hat beförderungssicher entsprechend der
Vorschriften zu beladen, der Empfänger zu entladen.
Der Frachtführer ist für die Sicherstellung der
Betriebssicherheit der Verladung verantwortlich; unter besonderer
Beachtung der Regelungen 4) und 5).
Wird dem Frachtführer untersagt, während des
Ladevorganges anwesend zu sein und/oder die Ladung abschließend auf
Verkehrssicherheit zu prüfen, entbindet das die Firma Memo
Transporte & Logistik von jeglicher Haftung auf Transportschäden.
Wird auf Verlangen des Frachtführers ein entsprechender Vermerk
durch den Absender auf den Begleitpapieren verweigert, nimmt der
Frachtführer diesen selbst vor. Der Absender ist in einem solchen
Fall zum Ersatz aller Schäden verpflichtet, die dem Frachtführer
bzw. der Firma Memo Transporte & Logistik durch ungenügend
gesicherte Ladung entstehen.
Die Be- oder Entladung durch den Frachtführer ist
vergütungspflichtig.
Können vereinbarte Fristen zur Bereitstellung des
Fahrzeuges zur Beladung oder die Ankunft am Zielort nicht
eingehalten werden, wird der Frachtführer oder die Firma Memo
Transporte & Logistik den Auftraggeber bzw. den Absender oder
Empfänger unverzüglich informieren.
7. Annahmeverzug und Annahmeverweigerung
Nimmt der Vertragspartner bzw. Empfänger die von der
Firma Memo Transporte & Logistik gelieferten Waren nicht an, so hat
die Firma Memo Transporte & Logistik während des nicht verschuldeten
Annahmeverzuges bzw. der nicht verschuldeten Annahmeverweigerung
Anspruch auf Erstattung der Mehraufwendungen und Schadenersatz.
8. Sicherungen
Die Firma Memo Transporte & Logistik ist berechtigt
bei innerdeutschen und internationalen Transporten ein Pfandrecht im
Sinne von § 441 HGB geltend zu machen. Soweit das Pfandrecht wegen
Forderung aus anderen mit dem Absender abgeschlossenen Fracht-,
Speditions- oder Lagerverträgen ausgeübt wird, gilt die Forderung
der Firma Memo Transporte & Logistik als unbestritten, sofern sie
nicht binnen 4 Tagen nach Zugang der Rechnung durch die Firma Memo
Transporte & Logistik von dem Vertragspartner nachweisbar bestritten
wird.
9. Zahlungen
Die Rechnungen der Firma Memo Transporte & Logistik
sind grundsätzlich zahlbar innerhalb von 10 Tagen ausgehend vom
Rechnungsdatum.
Bei einem Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die
Firma Memo Transporte & Logistik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 10 % seit dem Eintritt des Verzuges geltend zu machen. Die
Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich
vorbehalten.
Jede Zahlungserinnerung/Mahnung ist mit einer
Bearbeitungsgebühr von 10 Euro verbunden.
Die Aufrechnung des Vertragspartners mit
Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
Erfüllungswährung der Zahlungen an die Firma Memo
Transporte & Logistik ist der Euro.
10. Rügepflichten
Der Empfänger hat die von der Firma Memo Transporte &
Logistik gelieferte Ware unverzüglich bei der Ablieferung zu
untersuchen und nach deren Erhalt zu quittieren. Der Vertragspartner
hat alle offensichtlichen Mängel und Fehlmengen sofort bei
Ablieferung zu überprüfen und schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel
hat der Vertragspartner unverzüglich nach ihrer Entdeckung,
spätestens aber innerhalb von 2 Arbeitstagen, schriftlich gegenüber
der Firma Memo Transporte & Logistik anzuzeigen. Kommt der Empfänger
den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Anlieferung
der Ware als genehmigt und einwandfrei.
11. Rücktritt
Sollte der Firma Memo Transporte & Logistik aufgrund
der unter 4) und 5) genannten unverschuldeten Leistungsverzögerung
eine Durchführung des Auftrages nicht möglich sein, so ist die Firma
Memo Transporte & Logistik zum Rücktritt berechtigt.
Bei Verschulden des Auftraggebers kann die Firma Memo Transporte &
Logistik für entstandene Aufwendungen eine Vergütung verlangen.
Zum Rücktritt ist die Firma Memo Transporte &
Logistik auch berechtigt, sofern die Forderungen der Memo Transporte
& Logistik aus anderen Fracht-, Speditions- und Lagerverträgen
nicht innerhalb von 10 Tagen beglichen sind.
12. Änderungen
Werden die vorstehenden Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen durch schriftliche Vereinbarungen von der Firma
Memo Transporte & Logistik teilweise abgeändert, so bleiben die
übrigen Bedingungen gültig. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen
ganz oder teilweise nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen nicht berührt.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen
sowie der Gerichtsstand ist Göppingen.
Für jegliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist
das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend und anzuwenden.